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Von Nazis gestohlen: Raubkunst-Gemälde darf in NRW bleiben!

Neuss – Einigung im Fall eines historischen Gemäldes von 1899, das in Neuss ausgestellt ist: Das Werk “La Promenade” des französischen Malers Edouard Vuillard (1868 – 1940) darf im Clemens-Sels-Museum bleiben, auch wenn es ursprünglich nicht dort hingehört!

Das Bild "La Promenade" wird im Clemens-Sels-Museum Neuss weiter für Besuchende zu sehen sein. Das Bild “La Promenade” wird im Clemens-Sels-Museum Neuss weiter für Besuchende zu sehen sein.  © Federico Gambarini/dpa

Das Bild, das Frau mit Kind in ländlicher Umgebung zeigt, war 1941 von den Nazis in Frankreich zwangsversteigert worden. Der jüdische Besitzer des Gemäldes war kurz zuvor verstorben. Den Erben wurde der Erlös daran damals vorenthalten.

1962 kam es mit Unterstützung des Landes NRW nach Neuss. 2020 erreichte dann eine Anfrage das Museum: Der rechtmäßige Erbe des Bildes wollte es zurückhaben.

Dass es nun bleiben kann, liegt an einer Entschädigungsvereinbarung. Rund 300.000 Euro zahlte das Land NRW gemeinsam mit mehreren Kulturstiftungen an den Erben, um das Bild behalten zu dürfen.

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NRW-Kultusministerin Ina Brandes (46, CDU) freut sich über die Einigung. In einer Mitteilung aus dem Ministerium heißt es: “Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden, aber neues Unrecht kann verhindert werden. Das gilt gerade beim NS-verfolgungsbedingten Entzug von Kulturgütern.”

In den 1998 verfassten Washingtoner Prinzipien ist grundsätzlich geregelt, dass für Kulturgüter, die von den Nazis zwischen 1933 und 1945 geraubt wurden, faire Lösungen gefunden werden müssen. So wie es in diesem Fall jetzt auch passiert ist.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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