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Düsseldorf – Nicht jeder Weihnachtsschmuck ist erlaubt

Bei der Fahrt durch Düsseldorf können wir zum Start in die Adventszeit viele geschmückte Fenster, Balkone oder Gärten sehen. Doch nicht immer ist alles erlaubt, was Menschen schön finden.

Haus & Grund, der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, hat jetzt Tipps veröffentlicht. Klar ist: Advents- und Weihnachtsdeko gehört für viele Mieter im Dezember dazu und ist auch erlaubt. Hier heißt es im Amtsdeutsch: "Eine Lichterkette am Fenster gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, sofern sie nicht mit grellem Blinken die Nachbarn nervt oder ihren Schlaf stört“. Auch Gemeinschaftsräume, wie etwa das Treppenhaus, dürfen dekoriert werden, so lange keine Fluchtwege blockiert sind. Deko im Außenbereich darf die Fassade nicht beschädigen, muss aber zugleich sicher befestigt sein. Haus & Grund hat dazu auch einige richtungsweisende Urteile veröffentlicht.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Hier informiert Haus & Grund zum Thema

Die Düsseldorfer Weihnachtsmärkte 2023

Atzeventskalender – Das Vorglühen

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