Uncategorized

Düsseldorf: Hinweis vom Institut für Verbraucherschutz

Wer in den Herbstferien in Nicht EU-Länder verreist, sollte darauf achten, keine tierischen Produkte im Gepäck zu haben.

© Maksym Yemelyanov – stock.adobe.com

Das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen weist darauf hin, dass die Einfuhr von tierischen Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern wie zum Beispiel Fleisch, Wurst, Käse aber auch Milch und Milcherzeugnissen verboten ist. Ausnahmen bestehen für Baby-Nahrung, medizinischer Spezialnahrung und Lebensmitteln aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Bei einem Verstoß werden die Lebensmittel beschlagnahmt und es ist mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen.

Mehr Informationen und Links unter:

Der Zoll informiert:

Einfuhrvorschriften des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

LEAVE A RESPONSE

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Related Posts