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Betreiber von Bars und Clubs und Veranstalter von Partys müssen in unserer Stadt bald keine Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen mehr zahlen. Das haben die Politikerinnen und Politiker des Finanzausschusses jetzt entschieden.

Bisher mussten Veranstalter und Bar-Besitzer abhängig von der Größe der Veranstaltungsfläche eine Steuer an die Stadt zahlen. Das ist jetzt nach der neuen Satzung aber nicht mehr nötig. Die Stadtverwaltung begründet die Änderung an der Satzung damit, dass das Betreiben von Clubs und Bars attraktiver werden soll. Gleichzeitig soll das Aufstellen von Spieleautomaten für Club- und Barbesitzer unattraktiver werden. Deshalb wird die Stadt die Vergnügungssteuer für Einspielergebnisse auf 20 Prozent anheben. Die neue Satzung gilt ab dem kommenden Jahr.

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