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Düsseldorfer Raserprozess: Landgericht reduziert Strafe

Ein 25-jähriger Autofahrer aus Solingen bekommt für sein Rasen im Düsseldorfer Uni-Tunnel eine kleinere Strafe als zuvor. Das Landgericht – als zweite Instanz – senkte seine Geldstrafe um 500 auf 3.250 Euro. Außerdem soll das 500 PS-Auto (Mercedes AMG) doch nicht als Tatwerkzeug eingezogen werden, wie das Amtsgericht in erster Instanz geurteilt hatte.

© New Africa – stock.adobe.com

Beim ersten Prozess im letzten Herbst hatte der Fahrer noch abgestritten, den Wagen überhaupt gefahren zu sein. Gestern (28. Juni 2023) gab er dann zu, dass er sich Anfang 2021 mit zwei anderen Fahrern im Uni-Tunnel Rennen geliefert hatte. Dort ist Tempo 80 erlaubt – die Raser beschleunigten auf 200. Die Richterin senkte die Strafe, weil der junge Mann geständig sei und "glaubhaft Reue gezeigt" habe. Was ihm nicht erspart bleibt, ist ein Fahrverbot. Seine Fahrerlaubnis musste der Fahrer schon vor knapp zwei Jahren abgeben. Neu beantragen darf er sie erst drei Monate nachdem das Urteil rechtskräftig ist.

Weitere Infos und Links zum Thema

So hatten wir im Herbst über den ersten Prozess am Amtsgericht berichtet

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