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Wildtiere in Düsseldorf: das gilt es zu beachten

Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die gerne in der Natur unterwegs sind, können es sehen: die ersten jungen Wildtiere sind unterwegs. Wichtig zu wissen: In den meisten Fällen brauchen sie keine Hilfe von uns Menschen. Und es ist sogar verboten Wildtiere mitzunehmen.

"Hände weg von jungen Wildtieren!" – mit diesem Slogan wollen das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen und das Garten-, Friedhofs- und Forstamt darauf hinweisen. Scheinbar allein gelassene junge Wildtiere sind nicht zwangsläufig verletzt oder krank. In der Natur ist es normal, dass Elterntiere ihre Jungen allein lassen, um zum Beispiel Essen zu besorgen. Hände weg und zügig weitergehen. Denn wenn das Jungtier nach Menschen riecht, nehmen Tiereltern die Kleinen häufig nicht mehr an. Nur wenn das Jungtier offensichtlich verletzt oder krank ist, braucht es tierärztliche Hilfe.

Richtiger Umgang mit jungen Vögeln

Von Nestlingen und Ästlingen Bei aus dem Nest gefallenen Jungvögeln muss zwischen "Nestlingen", die unbefiedert sind, und "Ästlingen", die schon Gefieder haben, unterschieden werden. Nestlinge sollten wieder ins eigene Nest zurückgesetzt werden. Eine Ausnahme stellen aus dem Nest gefallenen Mauersegler oder Wanderfalken dar. Die Jungvögel können nicht einfach in das meist unerreichbar hoch gelegene Nest zurückgesetzt werden. Diese Jungvögel brauchen tatsächlich Hilfe von fachkundiger Hand. Junge, oft schon weitgehend befiederte Vögel wiederum tun ihren Eltern ihre Position durch Rufen kund. Auch diese Jungvögel brauchen trotz vermeintlicher "Hilfeschreie" keine Unterstützung.

Hunde anleinen

Eine Gefahr für Jungtiere, Jungvögel und Gelege stellen freilaufende Hunde dar, die diese aufstöbern und apportieren oder schädigen. Daher besteht zusätzlich die Gefahr, dass Jungtiere von der Mutter nicht mehr angenommen werden, weil sie den Hundegeruch angenommen haben. Deshalb sollten Hunde während der Brut- und Setzzeit mindestens vom 1. April bis zum 15. Juli angeleint werden. Ist ein Jungtier nach dem Hundekontakt unverletzt, sollte es möglichst dort wieder abgesetzt werden, wo es aufgefunden wurde. Nur, wenn die Mutter das Junge nicht mehr annimmt, ist ein Eingreifen gerechtfertigt und erforderlich.

Tote Wildtiere

Es kommt auch immer wieder vor, dass Menschen tote Wildtiere auffinden. Da die Todesursache meist unklar ist und von den Tieren Krankheiten übertragen werden können, sollten Finder die toten Wildtiere grundsätzlich nicht berühren. Wer ein totes Tier findet, kann die Untere Jagdbehörde telefonisch unter 0211-8993256, die Untere Naturschutzbehörde telefonisch unter 0211-8994800 oder das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen telefonisch unter 0211-8993227 informieren. Von dort wird alles Notwendige veranlasst. Auf Privatgrundstücken aufgefundene tote Wildtiere muss der Grundstückseigentümer entsorgen. Dieser kann die toten Tiere in der Kleintierkörpersammelstelle der Awista GmbH auf dem Höherweg 100 abgeben. Die Tiere sollten grundsätzlich mit Gummihandschuhen in zwei Plastiktüten dicht verpackt dorthin transportiert werden. Die Beseitigung von auf öffentlichen Straßen aufgefundenen toten Wildtieren übernimmt ebenfalls die Awista.

Wichtig!

Aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Tiere wildlebender besonders geschützter Arten, der Natur zu entnehmen. Ausnahmen davon sind für verletzte oder kranke Tiere möglich. Auskünfte darüber erteilt die Untere Naturschutzbehörde.

Fragen zum tierschutzgerechten Umgang mit Wildtieren beantwortet das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0211-8993227.

Weitere Infos und Links zum Thema:

Pressemitteilung der Stadt Düsseldorf

NDR: Junge Wildtiere brauchen meist keine Hilfe

LogoTV: So stört ihr garantiert kein Tier

NABU: Hände weg von Wildtieren

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