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Patientinnen starben nach Gesäß-Vergrößerungen: “Dr. Po” erneut verklagt

Düsseldorf – Wieder Ärger für “Dr. Po”: Die Mutter einer Patientin, die nach einer Operation des Düsseldorfer Schönheitschirurgen gestorben ist, hat den Mediziner verklagt.

2019 wurde der Arzt (r.) erneut angeklagt, weil er sich auf seiner Praxis-Homepage und in sozialen Netzwerken als "Dr. med." ausgegeben hatte, obwohl er nicht promoviert hat. 2019 wurde der Arzt (r.) erneut angeklagt, weil er sich auf seiner Praxis-Homepage und in sozialen Netzwerken als “Dr. med.” ausgegeben hatte, obwohl er nicht promoviert hat.  © David Young/dpa

Er hatte den Opfern im Strafprozess 20.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Rückerstattung der OP-Kosten in Aussicht gestellt. Bis heute habe der Mediziner aber nichts gezahlt, so die Klägerin im Zivilverfahren, das am Montag am Landgericht verhandelt wurde.

Sie fordert fast 30.000 Euro. Der Arzt argumentierte, er wolle abwarten, ob das gegen ihn verhängte Urteil rechtskräftig wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss noch über die Revision entscheiden. Die Zivilrichterin machte aber am Montag nach Angaben einer Gerichtssprecherin deutlich, dass sie nach derzeitiger Einschätzung keinen Zusammenhang sieht zwischen der Zahlungspflicht und der Entscheidung des BGH.

Die Entscheidung in dem Zivilverfahren soll am 28. November verkündet werden. Vor einem Jahr war der Mediziner wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie einem vierjährigen Berufsverbot verurteilt worden.

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Zwei Frauen waren nach Po-Vergrößerungen, die er vorgenommen hatte, gestorben.

Die Verteidiger des Arztes, der von der Boulevardpresse “Dr. Po” genannt wird, hatten einen Freispruch gefordert und Revision eingelegt.

Titelfoto: David Young/dpa

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